Ausbildung Justizfachwirt/in (m/w/d)
Oberlandesgericht Oldenburg

Oberlandesgericht Oldenburg
Justizfachwirt/in (m/w/d)
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt - (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2027 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2027 entgegen.
Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.409,04 € (Stand: 01.06.2026).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in vier Abschnitte:
Modul I (Orientierungsphase) – 1 Monat
Modul II (fachtheoretischer Unterricht) - 7 Monate
Modul III (Praxiszeit) - 13 Monate
Modul IV (Prüfungs- und Vertiefungsphase) – 3 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre
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