Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d)
Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT)

Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT)
Ihr Start für tausend Möglichkeiten – nutzen sie ihn! Wir begleiten Sie dabei. Mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration
(m/w/d) machen Sie den ersten Schritt in eine sichere und spannende berufliche Zukunft. Als zentraler IT-Dienstleister für die sächsische
Justiz bieten wir vielfältige Karrieremöglichkeiten in einem krisensicheren Umfeld. Mehr Informationen zu unseren
Aufgaben finden Sie auf unserer Website https://www.justiz.sachsen.de/lit
•  Hardware & IT-Systeme : Aufbau, Einrichtung und Betreuung von Servern, Client-Hardware und Netzwerken.
Lernen Sie unser gesamtes Team aus Informatikern, Juristen, Verwaltungsfachleuten und Programmierern kennen. Gemeinsam begleiten wir die sächsischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in die digitale Arbeitswelt. Erleben Sie eine Ausbildung auf Augenhöhe mit guten Perspektiven:
•  Zukunftssicherheit: Bei beidseitigem Interesse gute Chancen auf eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie eine betriebliche Altersvorsorge (VBL, ab 17 Jahren).
Dann sollten wir uns kennenlernen! Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich des letzten Schulzeugnisses ab sofort bis zum  13. November 2026  zum Aktenzeichen E2540/9-LIT-1-1310/26 in einem PDF-Dokument an: bewerbung@lit.justiz.sachsen.de . Anfallende Kosten für Vorstellungsgespräche werden nicht übernommen.
Sie haben weitere Fragen? Unsere Ausbildungsbeauftragte der LIT, Frau Julia Kretzschmar, hilft Ihnen gerne weiter! (Telefon: +49 351 446 33105 oder per Mail: ausbildung@lit.justiz.sachsen.de).
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Die LIT ist bestrebt, den Anteil von Frauen zu erhöhen. Wir freuen uns daher ausdrücklich auf Ihre Bewerbung. Die LIT setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Minderjährige Bewerber und Bewerberinnen werden darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 14 Monate sein darf, mit Eintritt in das Berufsleben vorzulegen ist (Erstuntersuchung), § 32 JArbSchG.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) gibt es unter
https://www.justiz.sachsen.de/lit/datenschutz-5086.html .
Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT)