Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten (w/m/d)

Kreis Viersen

AusbildungAb 1. Februar 2027Rathausmarkt 3, 41747, ViersenVollzeit

Über die Ausbildung

Dein Start beim Kreis Viersen:

Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten (w/m/d)
Einstellungstermin: 01.02.2027
Organisationseinheit: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Aufgabenschwerpunkte

  • Unterstützung der amtlichen Tierärztin / des amtlichen Tierarztes
  • Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Probenahme und Trichinenuntersuchung
  • Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben
  • Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in zugelassenen Fleischbetrieben
  • Untersuchung der Schlachttiere auf mögliche Krankheiten

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung
  • Erfahrungen im Umgang mit Tieren und mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs, z.B. durch einschlägige Berufserfahrung im Metzgerhandwerk oder im Bereich der Landwirtschaft (wünschenswert)
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • gesundheitliche Belastbarkeit (wechselnde Einsatzzeiten, langes Stehen in gekühlten Räumen in Gummistiefeln)
  • hohes Maß an Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeitszeiteinbringung, Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • Führerschein der Klasse B

Was wir bieten

Wir bieten eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BBiG in Höhe von voraussichtlich 1.368,26 €.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
https://www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile

Kontakt
Dr. Carina Driehsen
Leitung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Tel.: 02162 39-1313

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Hast Du Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 22.11.2026.

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