Ausbildung zum/zur Tierpfleger:in (m/w/d) - 01.08.2027
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt öffentlichen Rechts

Universitätsklinikum Leipzig Anstalt öffentlichen Rechts
Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig gehört mit ihrer über 600jährigen Tradition zu den größten Forschungseinrichtungen der Region Leipzig. Mit über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie die größte von insgesamt 14 Fakultäten der Universität Leipzig und dient als Ausbildungsstätte für ca. 3.500 Studierende der Human- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie und Hebammenkunde.
Die Aufgaben
Tierpfleger:innen für Forschung und Klinik pflegen, züchten und halten Versuchstiere in Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen. Sie sind an Tierversuchen und anderen Experimenten beteiligt, berücksichtigen die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten der Tiere. Das Erkennen von Krankheiten und deren Vorbeugung gehören zu den Aufgaben wie auch Einrichtung, Reinigung und Desinfektion von Tierunterkünften. Sie arbeiten mit computergestützten Tierverwaltungssystemen und kommunizieren mit internen und externen Kunden.
Dein Profil
Anstellungsart: Befristet für 3 Jahre
Arbeitsdauer: Vollzeit
Arbeitsbeginn: 01.08.2027
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungsschluss: 28.02.2027
Hier eine Checkliste für deine vollständige Bewerbung:
Nur für unter 18-Jährige:„Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber" über die gesundheitliche Eignung (Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerberportal entgegengenommen.
Bei Fragen zur Stelle oder zu deiner Bewerbung steht dir gern das Herr Robert Kühnemund unter 0341/ 97-15632 bzw. Robert.Kuehnemund@medizin.uni-leipzig.de zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise bei.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber:innen einstellen können, die über die Immunität gegen Masern verfügen. Die entsprechenden Nachweise müssen von Ihnen vorgelegt werden.
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